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Jetzt Explosionsschutz-Beratung anfragen

Kontaktieren Sie uns für professionelle Beratung im Explosionsschutz – deutschlandweit und individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

Kostenlose Erstberatung.

Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
Beurteilung explosionsgefährdeter Bereiche
Zoneneinteilung nach ATEX-Richtlinien
Deutschlandweite Betreuung
Praxisnahe und rechtssichere Lösungen

Kostenloses Erstgespräch

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EXPLOSIONSSCHUTZ

Auch schon in kleineren Betrieben können Explosionsgefahren entstehen, etwa dann, wenn in geschlossenen Räumen eine Ansammlung von mehr als zehn Litern zündfähiges, explosionsfähiges Gemisch möglich ist.

Als Unternehmer haben Sie gemäß der Gefahrstoffverordnung für explosionsgefährdete Bereiche im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein Explosionsschutzdokument zu erstellen und auf dem neuesten Stand zu halten.

Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung und der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten.

Unser Explosionsschutz-Angebot

Maßgeschneiderte Lösungen für Ihren betrieblichen Explosionsschutz

Falls bei Ihnen explosionsfähige Gemische auftreten oder Ihre Beschäftigten am Arbeitsplatz flüssigen, gasförmigen, brennbaren Stoffen oder brennbaren Stäuben ausgesetzt sind, können die Experten der DHRW Ihnen mit einer individuell angepassten Gefährdungsbeurteilung helfen. Auch wenn Sie Gemische lagern, die beim Einsatz eine Gefahr für Leib und Leben darstellen, muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.

In Deutschland benötigen Sie schon in kleinen Betrieben, in denen Explosionsgefahren lauern, passende Explosionsschutzdokumente. Beispielsweise dann, wenn sich in geschlossenen Räumen mehr als zehn Liter zündfähiges, explosionsfähiges Gemisch ansammeln kann, ist von einer Explosionsgefahr auszugehen.

Falls Ihr Unternehmen, mit brennbaren Stoffen, die ein gefährliches, explosionsfähiges Gemisch bilden können hantiert, benötigt es ebenfalls ein angepasstes Explosionsschutzdokument. Dabei helfen Ihnen die Experten der DHRW – wir prüfen und ermitteln für Ihr Unternehmen individuell, welche Explosionsschutzmaßnahmen für Sie gelten und wie diese wirtschaftlich umgesetzt werden können.

Für explosionsgefährdete Bereiche müssen je nach der Wahrscheinlichkeit, dass gefährliche, explosionsfähige Atmosphären auftreten, diese Bereiche in Explosionsschutz-Zonen eingeteilt werden.

Wir stellen Experten bereit, die für Ihren Betrieb diese individuellen Zonen erfassen und sie in einem entsprechenden, vorschriftsmäßigen und verständlichen Zonenplan wiedergeben, damit Sie mit ihren Stoffen zukunftsorientiert planen können.

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