Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Fachkraft für Arbeitssicherheit
DHRW-Engineering ist Ihr Experte für Arbeitssicherheit!
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Welche Aufgaben übernimmt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Unsere Arbeitssicherheitsfachkräfte und Sicherheitsingenieure sind hochqualifizierte Experten auf ihrem Gebiet. Dank ihrer langjährigen Erfahrung tragen sie maßgeblich dazu bei, die Haftungsrisiken für Unternehmen und deren Führungskräfte zu minimieren und eine nachhaltige Sicherheitskultur in Ihrem Betrieb zu verankern.
In enger Zusammenarbeit mit Ihnen entwickeln unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter praxisnahe und sichere Lösungen, die optimal auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt sind. Diese Vorgehensweise schätzen unsere renommierten Kunden aus den Bereichen Logistik, Forschung, Industrie sowie Bauwirtschaft.
Rolle und Aufgaben:
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) beraten Unternehmerinnen und Unternehmer in allen Belangen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 sind Arbeitgeber verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu benennen.
Diese Fachkräfte sind insbesondere die Manager für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb. Sie unterstützen dabei, den Arbeitsschutz auf allen Ebenen fest zu etablieren. Eine fundierte Beratung der Unternehmensführung ist entscheidend für den Stellenwert, die Qualität und die Effektivität von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen.
Sicherheitstechnische Fachkunde:
Das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 definieren klare Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Diese können nur dann bestellt werden, wenn sie folgende Voraussetzungen (sicherheitstechnische Fachkunde) erfüllen:
• Eine berufliche Qualifikation als Meister, Techniker oder Ingenieur
• Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich
• Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang, z. B. eines Unfallversicherungsträgers wie der BG ETEM
Sicherheitsingenieure, die aufgrund ihrer Hochschulausbildung die Berufsbezeichnung "Sicherheitsingenieur" tragen und mindestens ein Jahr praktische Erfahrung als Ingenieur vorweisen können, erfüllen ebenfalls die Anforderungen und benötigen keinen zusätzlichen Ausbildungslehrgang (DGUV Vorschrift 2, §4 (2)).

Unsere Kolleginnen und Kollegen unterstützen Sie zudem gerne in folgenden Bereichen:
- •Sicherheitstechnische Schulungen
- •Entwicklung von Rettungskonzepten für Logistik- und Industrieanlagen
- •Unterstützung bei der Erstellung von Prüfmittelverzeichnissen
- •Erstellung von Gefahrstoffregistern
- •Sicherheitstechnische Begehungen der Betriebsstätten inklusive Dokumentation festgestellter Mängel
Unser Weg zur Lösung
Transparenz schafft Vertrauen. So integrieren wir uns in Ihre Wertschöpfungskette.
Erstgespräch
Gemeinsam analysieren wir Ihren Bedarf.
Umfangsprüfung
Wir prüfen den exakten Umfang für Ihr Unternehmen.
Objektbegehung
Wir erfassen alle relevanten Informationen.
Ihr Angebot
Sie erhalten Ihr individuell angepasstes Angebot.
Umsetzung
Wir übernehmen die Aufgaben gerne für Sie!
Ihre Vorteile
Wirtschaftlichkeit
Durch effiziente Prozesse und klare Paketpreise sparen Sie bares Geld.
Langjährige Erfahrung
Profitieren Sie von über 10 Jahren Expertise im anlagentechnischen Brandschutz.
Pragmatische Lösungen
Wir analysieren Ihren Bedarf und erstellen ein maßgeschneidertes Konzept.
IHRE ANSPRECHPARTNER

Dipl. Ing. (FH) Viktor Rempel, M. Eng.
(Brandschutz- und Sicherheitsingenieur)
Geschäftsführender Gesellschafter

Christian Heil, M. Eng.
(Brandschutzingenieur)
Geschäftsführender Gesellschafter
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