Arbeitsmedizinische Vorsorgen nach ArbMedVV
Was Unternehmen zu G37 Bildschirmarbeitsplatz sowie G24/G42 wissen müssen – ein Überblick über Pflichten, Vorsorgearten und typische Fehler.

Einleitung
Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes in Deutschland. Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigten – abhängig von Tätigkeit und Gefährdung – arbeitsmedizinische Vorsorgen anzubieten oder zu veranlassen.
Ziel ist es, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen, gesundheitliche Risiken zu minimieren und die langfristige Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden zu sichern.
Gerade in modernen Unternehmen spielen dabei zwei Themen eine besonders große Rolle: die Vorsorge bei Bildschirmarbeit (ehemals G37) sowie die Kombinationsvorsorge G24/G42 in Pflege, Krankenhaus und Kindertagesstätten.
Welche Arten von Vorsorgen gibt es nach ArbMedVV?
Pflichtvorsorge
Die ArbMedVV unterscheidet grundsätzlich zwischen drei Vorsorgearten. Die Grundlage jeder Vorsorge ist die Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens – erst daraus ergibt sich, welche Vorsorgen erforderlich sind.
- Die Teilnahme ist verpflichtend, wenn besonders gefährdende Tätigkeiten vorliegen.
- Ohne durchgeführte Pflichtvorsorge darf die Tätigkeit nicht ausgeführt werden.
Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge
Angebotsvorsorge: Der Arbeitgeber muss die Vorsorge aktiv anbieten. Beschäftigte können freiwillig teilnehmen oder ablehnen.
Wunschvorsorge: Beschäftigte können unabhängig von einer Pflicht- oder Angebotsvorsorge eine arbeitsmedizinische Beratung verlangen, wenn gesundheitliche Belastungen nicht ausgeschlossen werden können.
G37 Bildschirmarbeitsplatz – Die wichtigste Vorsorge im modernen Büroalltag
Für wen ist die G37 relevant?
Auch wenn der Begriff „G37“ offiziell seit Jahren nicht mehr verwendet wird, hat er sich in Unternehmen weiterhin etabliert. Rechtlich handelt es sich heute um die Angebotsvorsorge „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“ nach ArbMedVV.
Besonders relevant wird die Vorsorge bei täglicher, länger andauernder Bildschirmarbeit.
- Büroarbeitsplätze und Verwaltung
- Sachbearbeitung und HR/Recruiting
- IT und Softwareentwicklung
- CAD-Arbeitsplätze
- Kundenservice
- Homeoffice-Tätigkeiten
Was wird bei der Bildschirmarbeitsplatz-Vorsorge untersucht?
Die Vorsorge dient vor allem der Prävention und Beratung. Ein Sehtest kann Bestandteil sein, steht jedoch heute weniger im Vordergrund als früher.
- Sehvermögen und Augenbelastung
- Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
- Haltung und Bewegungsapparat
- Beschwerden wie Kopfschmerzen, trockene Augen oder Nackenprobleme
- Individuelle Beratung zur Bildschirmarbeit
Bildschirmbrille: Wer trägt die Kosten?
Ergibt die Vorsorge, dass eine spezielle Sehhilfe für die Tätigkeit am Bildschirm notwendig ist, muss der Arbeitgeber die Kosten übernehmen.
Das wird in der Praxis häufig unterschätzt und ist gleichzeitig ein häufiger Prüfpunkt bei Begehungen oder BG-Prüfungen.
Warum Unternehmen die G37 ernst nehmen sollten
Typische Beschwerden ohne Vorsorge
Viele Beschwerden entwickeln sich schleichend. Gerade hybride Arbeitsmodelle und dauerhaft hohe Bildschirmzeiten erhöhen die Relevanz der Vorsorge zusätzlich.
- Augenreizungen und trockene Augen
- Konzentrationsprobleme
- Muskel-Skelett-Beschwerden
- Fehlhaltungen
- Spannungskopfschmerzen
Vorteile strukturierter Vorsorge für Unternehmen
- Weniger krankheitsbedingte Ausfälle
- Höhere Mitarbeiterzufriedenheit
- Bessere Ergonomie am Arbeitsplatz
- Rechtliche Absicherung
- Professionelle Dokumentation im Arbeitsschutz
G24/G42 Kombinationsvorsorge – Besonders relevant für Pflege, Krankenhaus und Kindergärten
In Einrichtungen mit engem Kontakt zu Menschen spielt die arbeitsmedizinische Vorsorge eine zentrale Rolle. Besonders häufig wird hier die Kombination aus G24 und G42 durchgeführt.
In Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Kitas treten Hautbelastungen und Infektionsgefährdungen meist gemeinsam auf – die Kombinationsvorsorge ermöglicht eine effiziente und ganzheitliche Betreuung.
G24 – Hauterkrankungen
Besonders betroffen sind Beschäftigte mit
Die ehemalige G24 bezieht sich auf Hautbelastungen und Hauterkrankungen. Ziel ist es, Hauterkrankungen frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen einzuleiten.
- Häufigem Händewaschen und regelmäßigem Desinfizieren
- Feuchtarbeit und dauerhaftem Handschuhtragen
- Kontakt zu Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln
G42 – Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
Besonders relevant für
Die ehemalige G42 betrifft Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und Infektionsgefährdungen. Gerade in Pflege und Klinikbetrieb ist sie ein wesentlicher Bestandteil eines rechtskonformen Arbeitsschutzes.
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Rettungsdienste und Arztpraxen
- Kindergärten und Einrichtungen mit Kontakt zu infektiösem Material
Inhalte der G42-Vorsorge
- Hepatitis-Risiken und Infektionsschutz
- Impfstatus und Beratung
- Beratung zu biologischen Gefährdungen
- Schutzmaßnahmen im Arbeitsalltag
Vorteile der Kombinationsvorsorge G24/G42
- Effiziente Terminplanung
- Ganzheitliche arbeitsmedizinische Betreuung
- Bessere Prävention
- Geringerer organisatorischer Aufwand
- Vollständige Dokumentation für Behörden und Berufsgenossenschaften
Häufige Fehler in Unternehmen
Viele Unternehmen unterschätzen die Anforderungen der ArbMedVV oder dokumentieren Vorsorgen nicht ausreichend. Gerade Berufsgenossenschaften achten zunehmend auf die vollständige Umsetzung der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
- Fehlende Angebotsvorsorge für Bildschirmarbeit
- Keine regelmäßigen Vorsorgeangebote
- Unvollständige Dokumentation
- Fehlende Gefährdungsbeurteilungen
- Keine Vorsorge bei biologischen Gefährdungen
- Fehlende Unterweisungen
- Keine Nachweise bei BG-Prüfungen
Fazit
Arbeitsmedizinische Vorsorgen nach ArbMedVV sind weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie sind ein entscheidender Baustein moderner Prävention und helfen Unternehmen dabei, Ausfallzeiten zu reduzieren, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Gesundheit der Beschäftigten nachhaltig zu schützen. Besonders relevant sind die Bildschirmarbeitsplatz-Vorsorge (G37) in nahezu allen Büro- und Verwaltungsbereichen sowie die Kombinationsvorsorge G24/G42 in Pflege, Krankenhaus und Kindertagesstätten. Unternehmen, die Vorsorgen strukturiert umsetzen, profitieren nicht nur rechtlich, sondern auch organisatorisch und wirtschaftlich.
