EXPLOSIONSSCHUTZ
EXPLOSIONSSCHUTZ
Auch schon in kleineren Betrieben können Explosionsgefahren entstehen, etwa dann, wenn in geschlossenen Räumen eine Ansammlung von mehr als zehn Litern zündfähiges, explosionsfähiges Gemisch möglich ist.
Als Unternehmer haben Sie gemäß der Gefahrstoffverordnung für explosionsgefährdete Bereiche im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein Explosionsschutzdokument zu erstellen und auf dem neuesten Stand zu halten.
Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung und der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten.
Wir freuen uns auf Sie!
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