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PLANUNGEN FÜR FEUERWEHREN UND BEHÖRDEN

PLANUNGEN FÜR FEUERWEHREN UND BEHÖRDEN

Zwar ist es die Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes, Schadenfeuer zu verhindern, jedoch lassen sich Brände nicht gänzlich verhindern. Hinzu kommen andere Ereignisse wie Verkehrsunfälle oder Unwetterereignisse, die eine leitungsfähige Gefahrenabwehr durch Feuerwehren unabdingbar machen. Diese Leistungsfähige Feuerwehr zu gewährleisten, beziehungsweise eine Grundlage für diese zu schaffen, ist die Aufgabe einer Feuerwehrbedarfsplanung. 

Je nach Bundesland hat diese Form der Bedarfsplanung verschiedene Namen. Wird der Feuerbedarfsplan als allgemein gültiger Begriff zum Beispiel in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gesetzlich verankert, so spricht man in Hessen von einer Bedarfs- und Entwicklungsplanung, in Berlin, Brandenburg und Bayern von einem Gefahrenabwehrplan und in Sachsen, Nordrhein-Westphalen und Rheinland-Pfalz von einem Brandschutzbedarfsplan.

Doch auch wenn es viele Namen für eine Feuerwehrbedarfsplanung gibt, so verfolgen doch alle Bundesländer dasselbe Ziel: eine leistungsfähige Gefahrenabwehr für ihre Bürger sicherzustellen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es die Aufgabe der Kommunen zu ermitteln, welches Gefahrenpotential innerhalb festgelegter Einsatzgebiete vorhanden ist und die dem vorhandenen Gefahrenpotential angepassten Einsatzmittel zur Verfügung zu stellen beziehungsweise vorzuhalten.

Der Bedarfs- und Entwicklungsplan dient der ständigen Überprüfung der örtlichen Verhältnisse sowohl in den einzelnen Stadtteilen, als auch in den örtlichen Feuerwehren. Einige Landesregierungen haben die Vorgabe den Bedarfs- und Entwicklungsplan alle 10 Jahre zu überprüfen und eventuell den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen.

Wir übernehmen diese verpflichtenden Aufgaben gerne für Sie.

UNSER ANGEBOT

Eine Feuerwehrbedarfsplanung setzt sich im Wesentlichen aus drei Bereichen zusammen. Der Gefährdungsanalyse bzw. Festlegung der Schutzziele, dem Soll-Zustand der örtlichen Gefahrenabwehr (in diesem Fall Feuerwehr) und dem Ist-Zustand dieser.

Während einer ausführlichen Bestandsaufnahme werden sowohl die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Feuerwehr als auch die örtlichen Rahmenbedingungen sorgfältig geprüft. Je nach Anforderungen werden folgende Punkte abgefragt und ausgewertet:

  • Einsatzgebiet
  • Art der Bebauung
  • Vorbeugender Brandschutz (beispielsweise Löschanlagen oder Brandmeldesysteme in Sonderbauten)
  • Topografie
  • Flächennutzung
  • Verkehrswege und Zugänglichkeiten

Aufbauend auf der Bestandsaufnahme werden mögliche Schwachstellen der Gefahrenabwehr ausgearbeitet und bewertet. Des Weiteren werden individuelle Schutzziele erstellt und vereinbart. Örtliche oder betriebliche Gegebenheiten wie Bebauung, Gefährdungspotenzial, geographische Lage, Nachbarschaft etc. spielen dabei eine außerordentliche Rolle. Die Risikoanalyse wird durch nur eine neutrale und objektive Berechnungsgrundlage durchgeführt, welche auf die jeweilige Feuerwehr zugeschnitten wird. Dadurch wird das Gefahrenpotenzial optimal beurteilt.

Ausgehend von der Gefährdungsanalyse ergibt sich nun ein Anforderungsprofil an örtliche Feuerwehren, der sogenannte Soll-Zustand. Festgelegt werden hierbei zum Beispiel, welche Fahrzeuge mit welcher Technik vorgehalten werden müssen und wie viele Feuerwehrleute mit welcher Ausbildung notwendig sind, um diese zu bedienen.

Beispielsweise kann es notwendig sein ein Tanklöschfahrzeug vorzuhalten, um innerhalt der Hilfsfrist einen wirksamen Löschangriff auf einem abgelegenen landwirtschaftlich genutzten Betrieb durchführen zu können.

Um Maßnahmen festlegen zu können, welche die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr stärken, muss im nächsten Schritt geprüft werden, wie der aktuelle Zustand der vorhandenen Feuerwehren ist. Betrachtet werden hierbei folgende Punkte:

  •  Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben
  • Infrastruktur des Zuständigkeitsbereiches
  • Erfassung der Standorte und deren baulichen Gegebenheiten
  • Löschwasserversorgung
  • Einsatzfahrzeuge und Ausrüstung
  • Anzahl und Ausbildung der Einsatzkräfte
  • Sicherheitskonzepte der Gefahrenabwehr
  • Mögliche Einbindung benachbarter Feuerwehren
  • Einsatzstatistiken

Aufbauend auf der Gefährdungsanalyse und dem Vergleich des aus dieser resultierenden Soll-Zustands mit dem Ist-Zustand der Feuerwehr können nun geeignete Maßnahmen erarbeitet werden, welche sicherstellen, dass die örtliche Feuerwehr zu jeder Zeit leistungsfähig ist und für einen optimalen Schutz der Bevölkerung sorgen kann. Mit einbezogen wird bei dieser strategischen Maßnahmenplanung ebenfalls, dass es zur gleichen Zeit an mehreren Orten im Einsatzgebiet der örtlichen Feuerwehr zu Simultaneinsätzen kommen kann. 

Die Bereithaltung einer Feuerwehr ist mit beachtlichen Kosten verbunden. Um eine ausführliche Auskunft sowie Planungssicherheit über den Ist-Stand und die zukünftigen Anforderungen an Ausstattung und Personalbedarf einer Feuerwehr zu erhalten ist eine individuell zugeschnittene Bedarfsplanung unerlässlich.
Dies ist unteranderem für die Mandatsträger und Verantwortlichen bei öffentlichen Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Berufsfeuerwehren) in Städten und Gemeinden, dem Unternehmer bei seiner Werkfeuerwehr oder Betriebsfeuerwehr sowie auch für die betreffende Feuerwehr von fundamentaler Bedeutung.

Mit unserem Team aus erfahrenen Brandschutzingenieuren und Fachplanern mit Erfahrung im Feuerwehr- und Katastrophenschutzwesen unterstützen wir Sie von Beginn an bei einer optimalen Bedarfsplanung und helfen Ihnen individuelle Lösungen zu finden, die eine leistungsfähige Gefahrenabwehr ermöglichen.

Wir freuen uns auf Sie!

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